Damit es Ihrer Familie gut geht, suchen Sie eine sichere Kapitalanlage für Ihre wirtschaftliche Zukunft für Ihre Rente? Lesen Sie hier in wenigen Minuten, weshalb die Neubau-Immobilie gerade jetzt in den Fokus genommen werden sollte.

 1.       Die richtige Immobilie war schon immer eine gute Anlageform. Wenn man vor 20 Jahren eine vermietete Immobilie finanziert hat, dann war man froh, wenn der Mieter die Darlehenszinsen bezahlte. Die monatliche Tilgung brachte man anfänglich selbst auf. Trotzdem: Mit der steuerlichen Abschreibung und der regelmäßigen Mieterhöhung wurde es von Jahr zu Jahr leichter. Am Ende steht die Mieteinnahme als solide Rente. Bezahlt hat man diese Immobilie nur zum Teil selbst. So funktioniert es auch heute wieder.

 2.       Derzeit sind Immobilien im Preis leicht gesunken. Dies kann auch für die Neubauimmobilie gelten, wenn der Bauträger das Grundstück günstig eingekauft hat. Das ifo Institut sagt bereits für 2024 steigende Preise voraus. Warum also warten, bis es wieder teurer wird?

 3.       Die Mieten sind auf Grund der Inflation gestiegen. Dies gibt für die Erstvermietung eine gute Perspektive und hebt den Wiederverkaufswert.

 4.       Der Staat fördert niedrige Zinsen für energetisch hochwertiges Bauen. Auch wenn man mit einem Bankdarlehen einen Teil finanzieren muss, erhält man einen günstigen Durchschnittszins. Dieser kann durch die Mieteinnahmen finanziert werden.

 5.       Der Staat fördert derzeit mit 3% AfA (Abschreibung für Abnutzung) den Bau und Kauf einer künftig vermieteten Eigentumswohnung. Da auch die Zinsen abschreibungsfähig sind, unterstützt der steuerliche Rückfluss die Tilgung der Darlehen. Der Gesetzgeber arbeitet an einer degressive Sonder-AfA von 6%. Welche Abschreibungsvariante im Einzelfall langfristig sinnvoller ist, ist individuell zu ermitteln.

 6.       Eine gute Wärmedämmung mit nachhaltiger Energieversorgung wird bei dem späteren Verkauf der Immobilie ein wichtiger Faktor sein.

Fazit: Die Neubauimmobilie ist wieder lukrativ und bessere Zeiten werden kaum kommen. Da über die Abschreibungen eine staatliche Unterstützung der Tilgung vollzogen wird, wendet man am Ende des Tages auch nicht den vollen Kaufpreis auf. Dies ist eine sinnvolle Option, da die Börse vorerst eingetrübt bleiben wird und die Zinsen von Banken nicht ausreichen, der inflationsbedingten Entwertung Stand zu halten.

Einen Hake sehe ich: Die Bauindustrie hat noch viele Objekte in der Fertigstellung, welche nur eingeschränkt oder gar nicht förderfähig sind. Also verhindert mitunter die Bauindustrie die neuen Möglichkeiten, um zunächst alte Bestände zu veräußern. Trotzdem sind einige wenige gute Angebote im Markt zu finden. Deswegen sind Marktrecherchen notwendig oder Sie fragen Ihren Berater.

Aus der Einkommenssteuer Gewinne schöpfen – Die Denkmalschutzimmobilie

Für manche Bürger ist die Denkmalschutzimmobilie von steuerlicher Bedeutung. Dieser wird unterstellt, dass solche Objekte teurer sind als gewöhnliche Neubauimmobilien. Diese Behauptung ist richtig und zugleich falsch. Es liegt einfach daran, dass der Renovierungsaufwand deutlich höher teurer ist, als die Kosten für einen Neubau sind. Denkmalgeschützte Häuser sind in der Regel optisch ansprechend und oftmals gut gelegen. Besonders städtische Altbauten oder architektonisch interessante und historisch bedeutende Gebäude auf dem Land erfreuen sich oftmals über eine überdurchschnittlich hohe Nachfrage.

Damit diese Denkmäler wieder modern bewohnbar werden, gibt es eine dreifache Förderung des Staates.

  • Die Sonderabschreibung: Hierbei werden bis zu 80% des Kaufpreises innerhalb von 12 Jahren mit der Einkommenssteuer verrechnet. Bei einem Objekt von beispielsweise 300.000 € können dies um die 100.000 € Steuererstattung sein. Daraus finanziert man die Tilgung des Objektes. Nach dieser Zeitspanne kann man verkaufen und den Tilgungsgewinn anderweitig anlegen – oder das Objekt weiterhin vermieten.

Die Denkmal AfA (Absetzung für Abnutzung) ist eine Abschreibung, die Immobilienbesitzer für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Die Voraussetzungen für die Denkmal AfA sind neben dem Besitz eines geschützten Objekts auch das Vorliegen einer Bescheinigung nach § 7h EstG (Einkommenssteuergesetz). Dieses Attest wird durch die zuständige Denkmalschutzbehörde ausgestellt.

  • Der geförderte Finanzierungszins von ca. 0,8 % auf 120.000 €: Dieser gute Zins kommt von der KfW-Bank für energetisch hochwertige Sanierung. Gepaart mit einem Bankkredit entsteht ein günstiger Durchschnittzins, welcher durch Mieteinnahmen getragen wird.
  • Der Tilgungszuschuss des Staates für energieeffiziente Sanierung: Dieser ist vom Objekt abhängig.

Gestartet wird solch ein Vorhaben mit einer Analyse der Steuerdaten, sowie der Finanzierbarkeit. Am besten ist es, wenn mit einer 100% Finanzierung gearbeitet werden kann. Somit verbleiben beim Anleger noch die Kaufnebenkosten, sowie eine wirtschaftliche Vorleistung bis zur Vermietung. Dies sollte wirtschaftlich tragbar sein. Erst wenn diese Eckpunkte geklärt sind, schlagen wir ein konkretes Objekt vor, welches zur wirtschaftlichen und steuerlichen Situation passt. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf: https://calendly.com/archimedes-consult/strategiegespraech

Archimedes-Consult GmbH mit Klaus Weidlich als Geschäftsführer leistet Finanzberatung im Zeichen der Inflation. Als Finanzberater zeigt er wie die Rendite bei Inflation durch Produktiv- und Sachwertvermögen wächst. Sachwerte sind derzeit höher zu bewerten als Geldwerte.

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Wir unterstützen beim Gründen einer Stiftung und bei der Verwaltung von Stiftungsvermögen. Stiftungen sind ein hohes Gut in unserer Gesellschaft. Diese leisten sehr viel Wertvolles. Über 20.000 Stiftungen fördern Kunst, geben Essen in Schulen aus, finanzieren Forschungsprojekte und vieles mehr. Meistens werden Stiftungen von vermögenden Privatpersonen gegründet, welche Gutes und Gutes hinterlassen wollen.

In der Regel startet der künftige Stifter oder die Stifterin bei dem Steuerberater oder Anwalt. In diesem ersten Prozess können wir begleiten. Das heißt, wir schälen im Dialog das Herzensanliegen heraus. Auf dieser Basis werden die geeignete Rechtsform, die Organe und die Position des Gebers festgelegt. Danach kommen andere Mandatsträger zum Einsatz. Selbstverständlich stehen wir nach der Gründung auch für die Vermögensverwaltung bereit – wenn dies gewünscht wird.

Wir sind also Kooperationspartner von Anwälten und Steuerberatern – oder auch umgekehrt.

    Herr Weidlich wird Ihre 3 wichtigsten Fragen beantworten.

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