Unabhängig beraten lassen

Klaus Weidlich 10. November 2020

Strafzins bei Postbank und Co. – Lassen Sie sich von der Archimedes Consult GmbH unabhängig beraten

  • Bin ich davon betroffen, droht das auch von meiner Bank?
  • Wieviel kostet mich das?
  • Welche Alternativen habe ich?

Straf- beziehungsweise Negativzinsen – wie sag ich’s meinen Kunden

Das Mantra der Kreditinstitute lautet: Geld verdienen unter allen Umständen!

Grundsätzlich geschieht das mit dem Generieren von Einnahmen. Wenn den Banken und Sparkassen Kosten und Auslagen entstehen, dann lassen sie sich Einiges einfallen, um diese Ausgaben mindestens zu neutralisieren oder besser noch, daraus Profit zu ziehen. Ein Beispiel dafür sind Kontoführungskosten, ein anderes die Negativzinsen.

Seit Mitte der 2010er-Jahre zahlen Kreditinstitute aus dem Euroraum sogenannte Straf- respektive Negativzinsen in Höhe von 0,5 Prozent für Geldeinlagen bei der Europäischen Zentralbank EZB. Im weiteren Sinne handelt es sich dabei um Geld, das private und institutionelle Investoren ihrerseits bei der Bank angelegt oder anders gesagt gelagert haben.

In Anlehnung an das Verursacherprinzip aus dem Umweltrecht versuchen die Banken, sich diese EZB-Negativzinsen dort zurückzuholen oder eleganter ausgedrückt refinanzieren zu lassen, wo sie ihrer Meinung nach verursacht werden, also bei den Anlegern.

Das ist in höchstem Maße unpopulär und gar nicht so einfach, wie jetzt auch die Deutsche Bank AG und deren Marke Postbank als Hausbank der Deutschen Post AG feststellen müssen. Seit Mai 2020 werden für Geldanlagen ab 100.000 Euro aufwärts 0,5 Prozent Negativzinsen berechnet eigentlich. Das gilt nur und ausschließlich für Neu-, nicht jedoch für Bestandskunden. Bei denen werden Deutsche Bank und Postbank durch die aktuelle Rechtsprechung gebremst.

Nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichtes Tübingen kann das Kreditinstitut einen neu eingeführten Negativzins als Verwahrentgelt ausschließlich an Neukunden weitergeben. Grundlage dafür ist die jeweilige Geschäftsordnung. Für den Bestandskunden muss die schon bestehende Geschäftsordnung dementsprechend angepasst werden. Diese Anpassung kann er akzeptieren oder ablehnen. Ohne sein OK hat die Bank keine weitere Option zur Berechnung von Verwahrentgelt und kündigt somit die Geschäftsbeziehung.

Endlich wieder positive Erträge statt Verwahrentgelt

Wie die Praxis zeigt, ist dieses Gerichtsurteil kein Hindernis für Postbank und Deutsche Bank, sondern eher ein Ansporn für noch mehr Kreativität, um auch die zahlreichen Bestandskunden „mit den von ihnen verursachten Negativzinsen“ zu belasten; man könnte auch sagen sie damit zu bestrafen.

Der Negativzins, ausgewiesen als Verwahrendgeld, als solcher wird zum Anlass genommen, um mit den Anlegern und Investoren Einzelgespräche zu führen. Nach und nach bekommt jeder von ihnen ein freundlich einladendes Schreiben seines Kreditinstitutes mit einer als Anregung verklausulierten Aufforderung zu einem Beratungsgespräch im Hinblick auf gewinnbringende Anlagegeschäfte.

• Dahinter versteckt sich die handfeste Absicht, provisionsträchtige Anlagealternativen zu verkaufen
• Dadurch reduziert sich der Geldanlagenbestand bei der Bank selbst
• In der Folge kann sie bei der EZB niedrigere Geldbestände „bunkern“ und zahlt infolgedessen geringere Negativzinsen
• Zusätzlich verdienen Deutsche Bank und Postbank noch kräftig an den Provisionen, wie die Ergebnisse der 2020er Quartale deutlich zeigen

Damit Sie als Kunde von Deutscher Bank oder Postbank nicht überrannt werden oder sich übervorteilt fühlen, empfiehlt sich eine rechtzeitige Beratung von objektiver Seite.

Als unabhängiger Finanzberater bietet sich in solchen Fällen die Archimedes-Consult GmbH mit Sitz in Unterhaching an. Wir kooperieren auf freier Basis mit Banken und Vermögensverwaltungen mit der Zielsetzung von steigender Rendite bei gleichzeitiger Risikoreduzierung beim Vermögensmanagement für Mittelstand und Privatanleger.

Wenn Sie zum Thema Negativzins Anlagealternative angeschrieben oder kontaktiert werden, dann sprechen Sie zunächst mit uns. Sie können uns über das Kontaktformular erreichen oder direkt telefonisch einen Beratungstermin vereinbaren.

Strafzinsen – was tun?

    Herr Weidlich wird Ihre 3 wichtigsten Fragen beantworten.

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