Steuer in Vermögen wandeln

Klaus Weidlich 1. März 2023

Aus der Einkommenssteuer Gewinne schöpfen – Die Denkmalschutzimmobilie

Für manche Bürger ist die Denkmalschutzimmobilie von steuerlicher Bedeutung. Dieser wird unterstellt, dass solche Objekte teurer sind als gewöhnliche Neubauimmobilien. Diese Behauptung ist richtig und zugleich falsch. Es liegt einfach daran, dass der Renovierungsaufwand deutlich höher teurer ist, als die Kosten für einen Neubau sind. Denkmalgeschützte Häuser sind in der Regel optisch ansprechend und oftmals gut gelegen. Besonders städtische Altbauten oder architektonisch interessante und historisch bedeutende Gebäude auf dem Land erfreuen sich oftmals über eine überdurchschnittlich hohe Nachfrage.

Damit diese Denkmäler wieder modern bewohnbar werden, gibt es eine dreifache Förderung des Staates.

  • Die Sonderabschreibung: Hierbei werden bis zu 80% des Kaufpreises innerhalb von 12 Jahren mit der Einkommenssteuer verrechnet. Bei einem Objekt von beispielsweise 300.000 € können dies um die 100.000 € Steuererstattung sein. Daraus finanziert man die Tilgung des Objektes. Nach dieser Zeitspanne kann man verkaufen und den Tilgungsgewinn anderweitig anlegen – oder das Objekt weiterhin vermieten.

Die Denkmal AfA (Absetzung für Abnutzung) ist eine Abschreibung, die Immobilienbesitzer für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Die Voraussetzungen für die Denkmal AfA sind neben dem Besitz eines geschützten Objekts auch das Vorliegen einer Bescheinigung nach § 7h EstG (Einkommenssteuergesetz). Dieses Attest wird durch die zuständige Denkmalschutzbehörde ausgestellt.

  • Der geförderte Finanzierungszins von ca. 0,8 % auf 120.000 €: Dieser gute Zins kommt von der KfW-Bank für energetisch hochwertige Sanierung. Gepaart mit einem Bankkredit entsteht ein günstiger Durchschnittzins, welcher durch Mieteinnahmen getragen wird.
  • Der Tilgungszuschuss des Staates für energieeffiziente Sanierung: Dieser ist vom Objekt abhängig.

Gestartet wird solch ein Vorhaben mit einer Analyse der Steuerdaten, sowie der Finanzierbarkeit. Am besten ist es, wenn mit einer 100% Finanzierung gearbeitet werden kann. Somit verbleiben beim Anleger noch die Kaufnebenkosten, sowie eine wirtschaftliche Vorleistung bis zur Vermietung. Dies sollte wirtschaftlich tragbar sein. Erst wenn diese Eckpunkte geklärt sind, schlagen wir ein konkretes Objekt vor, welches zur wirtschaftlichen und steuerlichen Situation passt. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf: https://calendly.com/archimedes-consult/strategiegespraech

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